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Strafzoll auf gerösteten Kaffee

Strafzoll auf gerösteten Kaffee

Der Strafzoll für gerösteten Kaffee wurde erstmals von Friedrich dem Großen in Preußen eingeführt. Eine Art Luxussteuer auf Kolonialprodukte zu erheben war damals ganz normal. Als sich Kaffee jedoch immer mehr verbreitete und die Importmengen die eines exklusiven Luxusproduktes überstiegen, zog Friedrich der große die Reißleine und verbot die Einfuhr von Röstkaffee komplett. Nach einer kurzen Zeit, in der ausschließlich Rohkaffee (mit hohen Strafzöllen belegt) importiert werden durfte, die Menschen ihren Kaffee also einfach selbst rösteten, wurde auch das Rösten von Kaffee verboten. Das Monopol auf gerösteten Kaffee lag also bei der staatlichen Rösterei.

Als die Ausmaße des illegalen Kaffeeschmuggels und Schwarzbrennens unkontrollierbare Ausmaße annahmen und klar wurde, dass dem Staat große Mengen an Steuereinnahmen entgingen, wurden die Verbote aufgehoben und die Steuern wiedereingeführt. Die Kaffeesteuer (2,19 Euro pro KG Kaffee) kann nicht als Schutzzoll bezeichnet werden, Kaffee wächst schließlich gar nicht in Deutschland. Damit wenigstens die deutsche Röstkultur geschützt wird, wurde der noch heute aktuelle Strafzoll auf gerösteten Kaffee eingeführt. Somit unterliegt Kaffee auch heute noch einer doppelten Besteuerung, denn Mehrwertsteuer muss auf Kaffee natürlich trotzdem gezahlt werden. Zusammen mit der Kaffeesteuer für im Inland konsumierte Kaffeeprodukte bringt Kaffee dem deutschen Staat jedes Jahr etwa eine Milliarde Euro ein.

Da das Rösten von Kaffee einen großen Sprung in der Wertschöpfungskette darstellt, ist die Praxis, nur Rohkaffee zollfrei einzuführen, umstritten. Die meisten der Kaffeeanbauländer sind recht arm und würden vom Rösthandwerk im eigenen Land profitieren.

Eine Petition zur Aufhebung der Kaffeesteuern und Zölle wurde 2013 entgültig von Bundestag abgelehnt.